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Bei der Eiche 5, 38642 Goslar 05321/33 54 11 sekretariat@agg-goslar.de Mo-Fr: 7:00-15:00 Uhr
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Die AGG

Eltern2

Vertreter der Klassenelternschaft:

Die erste Ebene der Elternmitarbeit in der Schule ist die Klassenelternschaft.
Am ersten Elternabend im Schuljahr (innerhalb der ersten vier Wochen) werden Klassenelternvertreter (Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) gewählt.
• Die anderen Eltern erwarten, dass Sie ihre Interessen und die ihrer Kinder vertreten.
• Die Schulleitung und die Lehrkräfte sehen in Ihnen einen Ansprechpartner, wenn es allgemeine Probleme in der Klasse gibt.
• Sie sind eine Schnittstelle zwischen Lehrerschaft und Eltern.

Schulelternrat:

Als Vorsitzender der Klassenelternschaft sind Sie per Gesetz Mitglied des Schulelternrates. Der Schulelternrat (SER) setzt sich also aus allen Klassenelternvertretern an der Schule zusammen. Die Aufgaben des Schulelternrates sind in den §§ 90 und 96 NSchG beschrieben. Der Schulelternrat kann alle Themen erörtern, die die Schule betreffen, private Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern dürfen nicht erörtert werden. Er muss vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung von der Schulleitung, demSchulvorstand oder der zuständigen Konferenz gehört werden. Schulleitung und Lehrkräfte haben dazu von sich aus, ohne Aufforderung, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dieses Recht auf Information bedeutet aber nicht, dass der Schulelternrat immer zustimmen muss, damit die Entscheidung auch rechtswirksam wird. Zustimmungsrechte gibt es z.B. nur bei den Modalitäten der Lernmittelausleihe (Grundsätze der Ausgestaltung, Paketausleihe, Festsetzung des Entgelts), der Staffelung der Unterrichtszeiten und bei Abweichungen vom Zeugniserlass.

Stadtelternrat und Kreiselternrat:

In Städten, die Träger von mehr als 2 Schulen sind, werden Stadtelternräte gebildet.
Jeder Schulelternrat einer Stadt wählt daher alle zwei Jahre aus seiner Mitte ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Stadtelternrat.
Dabei entsendet jede Schule auf Stadtgebiet Vertreter in den Stadtelternrat, auch wenn die Schule z.B. in Trägerschaft des Kreises ist.
In den Landkreisen sind Kreiselternräte zu bilden.
Dabei wählen alle Schulelternräte im Kreisgebiet den jeweiligen Kreiselternrat, also sowohl die Schulen in Stadt- als auch die in Kreisträgerschaft.
Die Stadt- und Kreiselternräte erörtern alle Dinge, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind.
Dazu gehören Unterrichtsversorgung und Ausstattung von Schulen, Schulentwicklungsplanung und Schülerbeförderung, aber auch die Unterstützung der Schulelternräte, Fortbildung und Information von Elternvertretern usw.
Jeder Gemeinde-, Stadt- und Kreiselternrat bestimmt seine Aufgaben selbst. Ebenso wie andere Elternräte geben sie sich eine Geschäftsordnung.
Eine weitere Aufgabe ist der Vorschlag eines oder zweier Mitglieder/stellvertretender Mitglieder für den jeweiligen kommunalen Schulausschuss (siehe dort).
Der Schulträger hat gegenüber den Gemeinde-/Kreiselternräten die Pflicht, Auskünfte von sich aus zu erteilen und „rechtzeitig“ die Möglichkeit zu Stellungnahmen und zu Vorschlägen zu geben, da die Kreiselternräte und die Stadtelternräte der kreisfreien Städte an der Schulentwicklungsplanung der Landkreise zu beteiligen sind. Dies ist besonders wichtig im Falle des § 106 NSchG über die Errichtung, Aufhebung und Organisation von öffentlichen Schulen. Alle Gemeinde- und Kreiselternräte sollten darauf achten, dass gerade im Bereich der Schulentwicklungsplanung ihre Rechte nicht übergangen werden. Die Belange aller Schulformen sollten beachtet werden.

Kommunale Ausschüsse:

Ausschuss für Bildung, Familie und Soziales / Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung

→Stadtelternrat

Der Schulausschuss bearbeitet die Themen, die Gegenstand der Aufgaben des Schulträgers sind.
Die Elternvertreter im Schulausschuss können sich aus ihrer Sicht zu allen Punkten der Tagesordnung äußern. Sie berichten dem jeweiligen entsendenden Elterngremium, auch wenn sie aus diesem im Laufe der Amtsperiode des Schulausschusses ausgeschieden sein sollten, regelmäßig über ihre Arbeit.

Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport →Kreiselternrat
Der Schulausschuss bearbeitet die Themen, die Gegenstand der Aufgaben des Schulträgers sind. Die Elternvertreter im Schulausschuss können sich aus ihrer Sicht zu allen Punkten der Tagesordnung äußern. Im Schulausschuss haben sie außer dem Stimmrecht Rede-, Antrags-, und Informationsrecht. (Unterschied zum städtischen Ausschuss) Sie berichten dem jeweiligen entsendenden Elterngremium, auch wenn sie aus diesem im Laufe der Amtsperiode des Schulausschusses ausgeschieden sein sollten, regelmäßig über ihre Arbeit.

Landeselternrat:

Die Aufgaben des Landeselternrates (LER) sind in § 169 Abs. 3 NSchG in Grundzügen beschrieben. Er wirkt „in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Erziehungsberechtigten berührt werden“, diese Erörterungen sollen zwischen Kultusministerium und LER vertrauensvoll und verständigungsbereit ablaufen. Es muss allerdings keine Einigung erzielt werden. Dazu gehören u. a. besonders die Mitwirkung bei neuen Erlassen, Erlass- oder Verordnungsänderungen über Bildungsziele und Bildungswege oder bei Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes.

Wir sind die Schülervertretung der AGG

Wir als Schülervertretung setzen uns aktiv für ein lebendiges und vielfältiges Schulleben ein. Unsere Aufgabe ist es, die Interessen aller Schülerinnen und Schüler zu vertreten und das Miteinander an unserer Schule mitzugestalten. Dabei stehen wir jederzeit als Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zur Verfügung – ganz gleich, ob es um Ideen, Wünsche oder Sorgen geht. Ein großer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Organisation des Schullebens.

Wir engagieren uns bei schulischen Veranstaltungen, bringen eigene Projekte ein und arbeiten eng mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen, um unsere Schule noch besser zu machen. Ein Highlight unserer Arbeit war der Bau eines neuen Klettergerüsts auf dem Schulhof. Dieses Projekt haben wir mitinitiiert, geplant und begleitet – jetzt ist es nicht nur ein echter Hingucker, sondern auch ein toller Ort zum Spielen, Entspannen und Austoben in den Pausen.

Aktuell befinden wir uns in einer besonders spannenden Phase: Wir suchen unser erstes eigenes Schulmaskottchen! In einem großen Designwettbewerb haben viele kreative Köpfe ihre Entwürfe eingereicht – und jetzt geht es in die heiße Phase der Auswahl. Bald wird unser Maskottchen unser Schulleben begleiten und unsere Identität noch stärker nach außen zeigen.

 Abschließend möchten wir sagen: Wir sind überzeugt davon, dass Schule mehr ist als nur Unterricht. Sie ist ein Ort des Zusammenhalts, der Mitgestaltung und der Gemeinschaft – und genau dafür setzen wir uns als SV jeden Tag ein.

Beteiligung der Eltern an der AGG

Haben Sie Lust, uns bei der Elternarbeit an der AGG zu unterstützen? Wir sind ein Team aus motivierten Eltern, die aktiv das Schulleben der AGG mitgestalten. Dabei geht es uns vor allem darum, die Wünsche aus den Klassen an die Tutorinnen und Tutoren weiterzugeben und immer mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wir sind die ersten Ansprechpartner bei Lob und Kritik innerhalb der Klassengemeinschaft. 

Bei Schulveranstaltungen unterstützen wir die Kinder und Jugendlichen bei der Organisation und Durchführung. Vom Grillabend über das Kuchenbuffet bis hin zu Tagesausflügen. 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, dann melden Sie sich gern bei Frau Marion Liebermann, unserer Schultelternratsvorsitzenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Clicken Sie hier für mehr Infos

 

Bildung mit Vielfalt und Vision

Die Adolf-Grimme-Gesamtschule (AGG) in Goslar steht für ein modernes und inklusives Schulkonzept, das die individuellen Stärken aller Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellt. Als integrierte Gesamtschule leben wir das Prinzip der Gemeinschaft und des gegenseitigen Respekts.

Unser Ziel ist es, eine Schule zu sein, in der Lernen und Persönlichkeitsentwicklung Hand in Hand gehen. Wir bieten ein Bildungssystem, das flexibel auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingeht und alle Abschlüsse unter einem Dach ermöglicht – von der Hauptschule bis zum Abitur.

Unsere Werte:

Inklusion und Chancengleichheit:

In einer integrierten Gesamtschule ist Platz für alle – unabhängig von sozialer Herkunft, Begabung oder individuellen Voraussetzungen. Jede*r soll die Chance haben, sich bestmöglich zu entwickeln und seine Ziele zu erreichen.

Gemeinschaft und Solidarität:

Die Vielfalt unserer Schulgemeinschaft sehen wir als Bereicherung. Gemeinsam lernen bedeutet, voneinander zu lernen, Empathie zu entwickeln und Verantwortung füreinander zu übernehmen.

Individuelle Förderung:

Jedes Kind ist einzigartig. Deshalb setzen wir auf eine differenzierte Förderung, die die Stärken unterstützt und bei Herausforderungen hilft – sei es durch zusätzliche Lernangebote, intensive Beratung oder unterstützende Programme.

Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung:

Wir möchten unsere Schülerinnen und Schüler nicht nur auf Prüfungen vorbereiten, sondern auch auf das Leben. Themen wie Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und digitale Kompetenzen sind fester Bestandteil unseres Schulalltags.

Was ist eine integrierte Gesamtschule?

Als integrierte Gesamtschule vereinen wir die Vorteile der verschiedenen Schulformen in einem System. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernwegen lernen gemeinsam, ohne frühzeitig getrennt zu werden. Dadurch fördern wir nicht nur den Lernerfolg, sondern auch das Verständnis füreinander.

Die Adolf Grimme-Gesamtschule ist ein Ort, an dem Werte wie Toleranz, Respekt und Zusammenarbeit gelebt werden. Gemeinsam gestalten wir eine Schule, die stark in der Gegenwart ist und bereit für die Zukunft.

Adolf Grimme-Gesamtschule Goslar 

Gemeinsam wachsen, gemeinsam stark.

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